Einzelprojekte
Was wird gefördert?
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.Gefördert werden:
- EP Einzelprojekte
Durchführung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in Unternehmen zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz
Zur Umsetzung der FuE-Projekte können innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für Unternehmen zusätzlich gefördert werden:
- DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen
Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte
Beispiele für innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition * mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. €.
- weitere mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten (befristet bis 31.12.2013)
Wie wird gefördert?
EP Einzelprojekte
Die zuwendungsfähigen Kosten für das FuE-Projekt betragen maximal 350.000 €. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:
| Unternehmensgröße |
neue Bundesländer |
alte Bundesländer |
|---|---|---|
|
kleine Unternehmen |
45 % |
40 % |
| mittlere Unternehmen
(Beschäftigte: unter 250 und Jahresumsatz: bis 50 Mio. € oder |
45 % 1) (35 %) |
35 % |
| weitere mittelständische Unternehmen (Beschäftigte ab 250 bis 500) |
25 % | 25 % |
1) Dieser Satz wird gewährt, wenn Leistungen der industriellen Forschung gemäß EU-Definition zu mindestens einem Viertel der Gesamtleistungen des Projekts erbracht werden, andernfalls gelten die verminderten Sätze.
DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen
50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die auf 50.000 Euro begrenzt sind. Bei der Internationalisierung von exportorientierten Projektergebnissen sind in begründeten Einzelfällen bis zu 75.000 Euro förderfähig.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren einzelbetriebliches FuE-Projekt bewilligt wurde.
Ihre Ansprechpartner
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Projektträger für das ZIM-Einzelprojekte ist die EuroNorm GmbH. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Kooperation mit VDI/VDE-IT. Ihre Anträge richten Sie bitte an EuroNorm GmbH Für kostenlose Beratungen wenden Sie sich an
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Termine
Anträge können laufend gestellt werden. Letzter Termin zur Einreichung der Anträge: 31.12.2014
Ausführliche Informationen
Die Richtlinien finden Sie im Downloadbereich unter Infomaterial. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich unter Einzelprojekte.


