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Einzelprojekte

Was wird gefördert?

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Gefördert werden:

  • EP Einzelprojekte

Durchführung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in Unternehmen zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz

Zur Umsetzung der FuE-Projekte können innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für Unternehmen zusätzlich gefördert werden:

  • DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen

Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte

Infoblatt DL

Beispiele für innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland. 

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition * mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. €.
  • weitere mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten (befristet bis 31.12.2013)
*vergleiche Amtsblatt der EU Nr. L 124 v. 20.5.2003


Wie wird gefördert?

EP Einzelprojekte

Die zuwendungsfähigen Kosten für das FuE-Projekt betragen maximal 350.000 €. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:

 

Unternehmensgröße

neue Bundesländer
und Berlin

alte Bundesländer

kleine Unternehmen
(Beschäftigte: unter 50 und Jahresumsatz: bis 10 Mio. € oder
Jahresbilanz: bis 10 Mio. €)

45 %

40 %

mittlere Unternehmen

(Beschäftigte: unter 250 und Jahresumsatz: bis 50 Mio. € oder
Jahresbilanz: bis 43 Mio. €)

45 % 1) (35 %)

35 %

weitere mittelständische Unternehmen
(Beschäftigte ab 250 bis 500)
 25 %  25 %

1)  Dieser Satz wird gewährt, wenn Leistungen der industriellen Forschung gemäß EU-Definition zu mindestens einem Viertel der Gesamtleistungen des Projekts erbracht werden, andernfalls gelten die verminderten Sätze.

 

DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen

50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die auf 50.000 Euro begrenzt sind. Bei der Internationalisierung von exportorientierten Projektergebnissen sind in begründeten Einzelfällen bis zu 75.000 Euro förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren einzelbetriebliches FuE-Projekt bewilligt wurde.


Ihre Ansprechpartner

 

Termine

Anträge können laufend gestellt werden. Letzter Termin zur Einreichung der Anträge: 31.12.2014

Ausführliche Informationen

Die Richtlinien finden Sie im Downloadbereich unter Infomaterial. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich unter Einzelprojekte.