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Einzelprojekte ZIM-SOLO

Was wird gefördert?

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.


Gefördert werden:

  • EP Einzelprojekte

Durchführung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in KMU zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz

 

Zur Umsetzung der FuE-Projekte können innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU zusätzlich gefördert werden:

  • DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen

Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland. 

  • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition * mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. €.
  • Größere Unternehmen bis 1000 Beschäftigte
*Vollständige KMU-Definition: Amtsblatt der EU Nr. L 124 v. 20.5.2003


Wie wird gefördert?

EP Einzelprojekte

Die zuwendungsfähigen Kosten für das FuE-Projekt betragen maximal 350.000 €. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:

 

Unternehmensgröße

Standort
neue Bundesländer
und Berlin

Standort
alte Bundesländer

kleine Unternehmen
(Beschäftigte: unter 50 und Jahresumsatz: bis 10 Mio. € oder
Jahresbilanz: bis 10 Mio. €)

45 %

40 %

mittlere Unternehmen

(Beschäftigte: unter 250 und Jahresumsatz: bis 50 Mio. € oder
Jahresbilanz: bis 43 Mio. €)

45 % 1) (35 %)

35 %

Größere Unternehmen
bis 1000 Beschäftigte
 

30 % 1) (25 %)

 25 %

1)  Dieser Satz wird gewährt, wenn Leistungen der industriellen Forschung gemäß EU-Definition zu mindestens einem Viertel der Gesamtleistungen des Projekts erbracht werden, andernfalls gelten die verminderten Sätze.

 

DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen

50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die auf 50.000 Euro begrenzt sind.

Antragsberechtigt sind KMU gemäß KMU-Definition (s.o.), deren einzelbetriebliches FuE-Projekt bewilligt wurde.


Ihre Ansprechpartner

 

Termine

Anträge können laufend gestellt werden. Letzter Termin zur Einreichung der Anträge:


31.12.2013  für KMU bis 250 Beschäftigte in NBL und Berlin
31.12.2010  für KMU bis 250 Beschäftigte in ABL
31.12.2010  für Unternehmen bis 1000 Beschäftigte in Deutschland


Ausführliche Informationen

Die Richtlinien finden Sie im Downloadbereich unter Infomaterial. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich unter Einzelprojekte. Informationen zum Vorläuferprogramm INNO-WATT finden Sie hier.