Benutzerspezifische Werkzeuge

Häufig gestellte Fragen

Antrag stellen

Fördervoraussetzungen

F Darf oder muss vor Antragstellung ein Patent bestehen?
A Ja, es kann bereits ein Patent bestehen, muss aber nicht.
F Gibt es Begrenzungen bei der Projektgröße?
A Das FuE-Projekt sollte im Verhältnis zur Unternehmensgröße stehen und das Unternehmen nicht überlasten. Regelmäßig wird eine durch das Projekt gebundene Personalkapazität von bis zu 25% plausibel sein. Darüber hinausgehende Werte sind erklärungsbedürftig bis hin zu kritisch (ab 50%). Um auch die Eigenmittel zum Projekt sicherstellen zu können, wird das Verhältnis von Eigenanteil zum Jahresumsatz betrachtet. Bis zu 10% Eigenanteil vom Jahresumsatz sind regelmäßig plausibel, darüber hinausgehende Werte sind erklärungsbedürftig und ab 50% überwiegend kritisch.
F Was gibt es bei Neugründungen zu beachten?
A Da ZIM kein Gründungsprogramm ist, muss die Unternehmensgründung abgeschlossen sein. Maßgeblich ist kein formaljuristischer Zeitpunkt (bspw. Eintragung im Handelsregister). Vielmehr sollen mit einem regelmäßig produzierten Produkt bereits Umsätze erzielt werden, deren Erlöse zur Finanzierung des Eigenanteils zum FuE-Projekt eingesetzt werden können. Vorgeschichte und Marktzugang des Unternehmens werden berücksichtigt.


Antragsberechtigte

F Sind Zeit- oder Leiharbeiter der für die Antragsberechtigung maßgeblichen Mitarbeiterzahl zuzurechnen?
A Ja.
F Sind Auszubildende der für die Antragsberechtigung maßgeblichen Mitarbeiterzahl zuzurechnen?
A Nein.


Kosten und Zuwendung

F Mit welchem Gehalt ist ein Geschäftsführer förderfähig?
A Wenn ein Geschäftsführer am Projekt mitwirkt (bis zu 50% der Normalarbeitszeit förderfähig), können dafür die Kosten vergleichbarer Projektmitarbeiter angesetzt werden. Wenn er jedoch gleichzeitig Projektleiter ist (weil er z.B. häufig die höchste Qualifikation hat und die strategische Linie bestimmt), gibt es keinen vergleichbaren Projektmitarbeiter. In diesen Fällen ist er mit seinen tatsächlichen Gehaltskosten (max. 80.000 € pro Jahr) zeitanteilig förderfähig. Das Unternehmen muss jedoch insgesamt über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügen. Eine Projektdurchführung allein nur durch Gesellschafter oder Geschäftsführer wird regelmäßig nicht genügen.
F
Gilt der Zuschlagsatz für übrige Kosten (Richtlinie Pkt. 5.3.1c) in Höhe von 100% der Personaleinzelkosten für alle Unternehmen?
A Nein, der Zuschlagsatz für die übrigen Kosten wird bei Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter) auf max. 90% der Personaleinzelkosten begrenzt. Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl wird auf das antragstellende Unternehmen (ohne Partner- oder Verbundunternehmen) abgestellt.
F Welche zuwendungsfähigen Personalkosten können für namentlich noch nicht bekanntes Personal (N.N.-Personal) zur Förderung beantragt werden?
A Hinweise zur Kalkulation der zuwendungsfähigen Kosten für namentlich noch nicht bekanntes Personal finden Sie im Downloadbereich der ZIM-Website: www.zim-bmwi.de
F Wann ist eine Förderung von Drittleistern ausgeschlossen?
A Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Drittleister um ein "Partner-" oder "Verbundunternehmen" im Sinne der EU-Definition handelt.
F Wie hoch sind die förderfähigen Kosten und die maximale Zuwendung für Unternehmen?
A Förderfähige Kosten (Personalkosten, Fremdaufträge und übrige Kosten): bis zu 350.000 € je Antrag. Zuwendung: Sie ergibt sie sich aus der Multiplikation der förderfähigen Kosten mit dem entsprechenden Fördersatz (35% bis 45%), somit kann die maximale Zuwendung 122.500 € bis 157.500 € betragen.
F Wie ist die Zuwendung im Unternehmen steuerlich zu behandeln?
A Als sogenannter „echter“ Zuschuss unterliegt die Zuwendung nicht der Umsatzsteuer (i. S. Abschnitt 150, Ziff. 7 u. 8, UStR). Die Zuwendung ist jedoch als außerordentlicher Ertrag bei der Ertragsbesteuerung, durch die Einkommensteuer (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) oder Körperschaftsteuer (juristische Personen) oder Gewerbeertragsteuer (Gewerbebetrieb), zu berücksichtigen. Demgegenüber können die gesamten Aufwendungen für das Förderprojekt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Da die Zuwendung bei Unternehmen immer nur eine Anteilsfinanzierung der Projektkosten ist, sind die Auswirkungen auf der Aufwandsseite stets größer als auf der Ertragseite, so dass sich per Saldo auch die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung dementsprechend relativiert.
F Muss die de-minimis-Regelung der EU bei ZIM-SOLO beachtet werden?
A Nein.

Antragsverfahren

F Können Projektskizzen als Möglichkeit einer ersten Einschätzung der Fördermöglichkeit von meiner Idee und meinem Unternehmen eingereicht werden?
A Ja. Gern können Sie Ihre Fördermöglichkeit mit einem von uns bereitgestellten Formular überprüfen lassen. Die Skizze sollte vier Seiten nicht überschreiten. Häufig ist dies eine gute Basis für eine erste unverbindliche Einschätzung. Sie können die Projektskizze per Post, Fax (030 97003-044) oder E-Mail (skizze@euronorm.de) einreichen. Eine Antwort haben Sie in der Regel innerhalb einer Woche.
Eine Vorabprüfung kompletter Passagen oder Anlagen eines sich in Vorbereitung befindlichen Antrages ist nicht möglich.
F Was ist beim Ausfüllen des Antrags zu beachten und wo gibt es Hilfestellung?
A Das Antragsformular kann als elektronisch ausfüllbares pdf-Dokument auf der ZIM-Website heruntergeladen werden. Dort finden Sie ebenfalls Hilfestellungen zu inhaltlichen („Hinweise für die Antragstellung") sowie zu technischen Fragen („lies-mich.pdf") beim Ausfüllen des Antrags. Beide Hilfen sind in den jeweiligen Antragsunterlagen (zip-Dateien), die Sie im Downloadbereich finden, enthalten.
Hinweis: Antrag nur einfach (möglichst ungebunden im DIN A4 Format)

F Wie lange dauert es vom Eingang des Förderantrags bis zu einer Förderentscheidung?
A Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu drei Monate. Die Dauer hängt in erster Linie davon ab, ob die Antragsunterlagen vollständig und aussagefähig sind und wie schnell und vollständig (Richtlinie Pkt. 6.4.1 und 6.1.2) die vom Projektträger ggf. geforderten Antragsergänzungen durch die Antragsteller nachgereicht werden.
F In wie viel Exemplaren müssen die Antragsunterlagen eingereicht werden?
A Der Antrag muss nur in einfacher Ausführung vorgelegt werden.
F Wann kann mit dem Projekt begonnen werden?
A Unmittelbar nach bestätigtem Antragseingang können die Antragsteller auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen. Dazu erhalten Sie eine Mail vom Projektträger. Sie müssen nicht warten, bis der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Notwendige Vorarbeiten im Vorfeld der Antragstellung sind konzeptioneller Natur und können nicht nachträglich bezuschusst werden.


Projektdurchführung

Zahlungsmodalitäten

F Wann erfolgt die erste Auszahlung der bewilligten Zuwendung?
A Der Termin zur Vorlage der ersten Zahlungsanforderung ist im Zuwendungsbescheid benannt. Für die Abrechnung sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt kurzfristig.
F Kann vorab eine Abschlagszahlung beantragt werden?
A Abschlagszahlungen ohne die geforderten Abrechnungen sind nicht möglich. Die Zuwendung wird immer nachträglich auf Anforderung, entsprechend dem Projektverlauf und den förderfähigen Kosten der jeweils abgerechneten Monate ausgezahlt.
F In welchem Rhythmus werden die Zuwendungen ausgezahlt?
A Entsprechend dem Abrechnungsrhythmus werden auch die Zuwendungen in Teilbeträgen ausgezahlt. Diese Teilbeträge richten sich nach den Kosten, die mit den Zahlungsanforderungen nachgewiesen wurden. In der Regel sollte im Drei-Monate- Rhythmus abgerechnet werden, um den Aufwand beim Zuwendungsempfänger und beim Projektträger so gering wie möglich zu halten. Ein Quartalsrhythmus ist dabei nicht zwingend. Bei Bedarf kann die Abrechnung allerdings auch auf zwei oder sogar einen Monat verkürzt werden.
F Wie ist von Projektbeginn an sicher zu stellen, dass die projektbezogenen Personenstunden korrekt erfasst werden? (Richtlinie, Pkt. 5.3.1 a)
A Als Stundennachweis ist der mit dem Zuwendungsbescheid übersandte Vordruck zu verwenden. Von den Zuwendungsempfängern selbst erstellte Formulare oder DVgestützte Tabellen sind nur dann zulässig, wenn sie die Angaben des Vordrucks enthalten und die vorgegebene Form weitgehend einhalten. Der alternative Einsatz elektronischer Medien ist zugelassen. Geeignet sind solche Medien für diesen Zweck nur, wenn eine personal- und projektbezogene Stundenkontierung möglich ist und die automatisiert erstellten Daten kurzfristig prüfungsgerecht lesbar gemacht werden können. Dazu ist der automatisiert erstellte Ausdruck so zu gestalten, dass er die auf dem Vordruck vorgegebenen Angaben enthält und ist wie dort verlangt persönlich zu unterzeichnen. Die Stundennachweise bzw. alternativen Datenträger verbleiben beim Zuwendungsempfänger. Sie sind, wie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen, fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises für Prüfungen bereitzuhalten und nur dann als Kopie einzureichen, wenn der Zuwendungsbescheid eine entsprechende Auflage enthält oder sie vom Projektträger ausdrücklich angefordert werden.
F Sind während der Projektlaufzeit Personaländerungen möglich?
A Personelle Änderungen im Projektteam sind möglich, d.h. ausgeschiedene Projektmitarbeiter können ersetzt, an Stelle von N.N.- Personal können Projektmitarbeiter namentlich bestimmt oder zusätzliches Personal kann zur Verstärkung des Projektteams eingesetzt werden. Zusammen mit einer Begründung für derartige Veränderungen sind auch die personenbezogenen Angaben für das Projektteam zu aktualisieren. Dazu genügt es, für die hinzu gekommenen Projektmitarbeiter, eine Anlage 6.1 des Antragsformulars mit den dort geforderten Angaben vorzulegen. Für zusätzliche Projektmitarbeiter sind zudem die Arbeitspakete zu benennen, in denen sie eingesetzt werden sollen. Ein Mitarbeiter, der einen bisherigen Projektmitarbeiter ersetzt, eine N.N.- Stelle besetzt oder im Projektteam zusätzlich eingesetzt wird, ist mit seinem personenbezogenen Stundensatz förderfähig.
F Wie viel Personenmonate können pro Jahr abgerechnet werden?
A Pro Jahr können bis zu 10,5 Personenmonate (PM) für einen in Vollzeit beschäftigten Projektmitarbeiter abgerechnet werden. (Bei der Antragstellung sind jahresübliche Fehlzeiten wie Urlaub, Wochenfeiertage und Krankheit zu berücksichtigen. Deshalb sind für einen in Vollzeit beschäftigten Projektmitarbeiter maximal 10,5 PM planbar.) Bei der Abrechnung zählen die tatsächlich geleisteten Projektarbeitsstunden. Damit werden die tatsächlichen Ausfallzeiten berücksichtigt und ggf. ein früherer Projektabschluss unterstützt.
F Wie viel Exemplare der Zwischen- und Abschlussberichte müssen vorgelegt werden?
A Jeweils nur ein Exemplar in ungebundener Form.


Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU

F Was ist unter innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen zu verstehen.
A In ZIM können innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU gefördert werden, die von externen Dritten erbracht werden und die der wirtschaftlichen Verwertung der im geförderten FuE-Projekt erzielten Ergebnisse dienen.
Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt DL.
Beispiele für weitere Dienst- und Beratungsleistungen finden Sie im Downloadbereich auf der ZIM-Website http://www.zim-bmwi.de.
F Wann kann der Zuschuss für diese Dienstleistungen beantragt werden?
A Anträge auf Förderung von Dienstleistungen können parallel zur Beantragung, während der Laufzeit oder bis sechs Monate nach Abschluss eines FuE-Projekts gestellt werden. Fördervoraussetzung ist, dass für das FuE-Projekt in ZIM eine Zuwendung bewilligt wurde. Die Erteilung der Aufträge für die Dienstleistungen ist nach bestätigtem Antragseingang beim Projektträger auf eigenes Risiko zulässig.
F Wie hoch ist die Förderquote der IDL?
A Die Förderquote beträgt immer 50% der Kosten, unabhängig von der Förderquote des ursprünglichen FuE-Projektes.


Projektabschluss

F Was passiert mit der Förderung, wenn ein Projekt während der bewilligten Projektlaufzeit abgebrochen werden muss?
A Die bis zum Abbruch entstanden Kosten können abgerechnet werden, soweit der Verwendungsnachweis erbracht wird.
F Darf der Zuwendungsgeber die Ergebnisse des Förderprojekts veröffentlichen?
A Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über die Projekte folgende Angaben bekannt zu geben: Thema des Projekts, Zuwendungsempfänger, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung. Darüber hinaus können Informationen über das Projekt nur in Abstimmung mit dem Zuwendungsempfänger publiziert werden (z. B. auf der Website, in Zeitschriften u.ä.).
F Worauf muss der Zuwendungsempfänger achten, wenn er Projektergebnisse publizieren möchte?
A

Bei projektbezogenen Außendarstellungen (z. B. Broschüren, Websites, Plakate) ist diese Formulierung zu verwenden: „Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“. Das ZIM-Logo kann in Zusammenhang mit der Projektförderung verwendet werden. Es ist im Downloadbereich der ZIM-Website (www.zim-bmwi.de) verfügbar. Das BMWi-Logo darf nicht ohne Zustimmung des BMWi verwendet werden.

ZIM Logo

Check für Erstinteressenten

Prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeit im ZIM:

  • Ist Ihr Unternehmen ein KMU?
  • Kann Ihr Projekt in ZIM gefördert werden? 

... mehr

Markteinführung leicht(er) gemacht

Nutzen Sie die ZIM-Förderung von Dienst- und Beratungsleistungen zur Markteinführung Ihrer FuE-Ergebnisse
» Infoblatt (pdf)

Neuestes Förderbeispiel

Energie und Kosten sparen
System zur automatischen Energieeffizienzanalyse von Gebäuden