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Benutzerspezifische Werkzeuge
- Info
Häufig gestellte Fragen
Antrag stellen
Fördervoraussetzungen
| F |
Darf oder muss vor Antragstellung ein Patent bestehen?
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| A |
Ja, es kann bereits ein Patent bestehen, muss aber nicht. |
| F |
Gibt es Begrenzungen bei der Projektgröße? |
| A |
Das FuE-Projekt sollte im Verhältnis zur Unternehmensgröße stehen
und das Unternehmen nicht überlasten. Regelmäßig wird eine durch das
Projekt gebundene Personalkapazität von bis zu 25% plausibel sein.
Darüber hinausgehende Werte sind erklärungsbedürftig bis hin zu
kritisch (ab 50%). Um auch die Eigenmittel zum Projekt sicherstellen zu
können, wird das Verhältnis von Eigenanteil zum Jahresumsatz
betrachtet. Bis zu 10% Eigenanteil vom Jahresumsatz sind regelmäßig
plausibel, darüber hinausgehende Werte sind erklärungsbedürftig und ab
50% überwiegend kritisch. |
| F |
Was gibt es bei Neugründungen zu beachten? |
| A |
Da ZIM kein Gründungsprogramm ist, muss die Unternehmensgründung
abgeschlossen sein. Maßgeblich ist kein formaljuristischer Zeitpunkt
(bspw. Eintragung im Handelsregister). Vielmehr sollen mit einem
regelmäßig produzierten Produkt bereits Umsätze erzielt werden, deren
Erlöse zur Finanzierung des Eigenanteils zum FuE-Projekt eingesetzt
werden können. Vorgeschichte und Marktzugang des Unternehmens werden
berücksichtigt.
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Antragsberechtigte
| F |
Sind Zeit- oder Leiharbeiter der für die Antragsberechtigung
maßgeblichen Mitarbeiterzahl zuzurechnen? |
| A |
Ja. |
| F |
Sind Auszubildende der für die Antragsberechtigung maßgeblichen
Mitarbeiterzahl zuzurechnen? |
| A |
Nein. |
Kosten und Zuwendung
| F |
Mit welchem Gehalt ist ein Geschäftsführer förderfähig? |
| A |
Wenn ein Geschäftsführer am Projekt mitwirkt (bis zu 50% der
Normalarbeitszeit förderfähig), können dafür die Kosten vergleichbarer
Projektmitarbeiter angesetzt werden. Wenn er jedoch gleichzeitig
Projektleiter ist (weil er z.B. häufig die höchste Qualifikation hat
und die strategische Linie bestimmt), gibt es keinen vergleichbaren
Projektmitarbeiter. In diesen Fällen ist er mit seinen tatsächlichen
Gehaltskosten (max. 80.000 € pro Jahr) zeitanteilig förderfähig. Das
Unternehmen muss jedoch insgesamt über ausreichend qualifiziertes
wissenschaftlich-technisches Personal verfügen. Eine
Projektdurchführung allein nur durch Gesellschafter oder
Geschäftsführer wird regelmäßig nicht genügen. |
F
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Gilt der Zuschlagsatz für übrige Kosten (Richtlinie Pkt. 5.3.1c) in
Höhe von 100% der Personaleinzelkosten für alle Unternehmen? |
| A |
Nein, der Zuschlagsatz für die übrigen Kosten wird bei
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter) auf max. 90% der
Personaleinzelkosten begrenzt. Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl wird
auf das antragstellende Unternehmen (ohne Partner- oder
Verbundunternehmen) abgestellt. |
| F |
Welche zuwendungsfähigen Personalkosten können für namentlich noch
nicht bekanntes Personal (N.N.-Personal) zur Förderung beantragt
werden? |
| A |
Hinweise zur Kalkulation der zuwendungsfähigen Kosten für
namentlich noch nicht bekanntes Personal finden Sie im Downloadbereich
der ZIM-Website: www.zim-bmwi.de
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| F |
Wann ist eine Förderung von Drittleistern ausgeschlossen? |
| A |
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem
Drittleister um ein "Partner-" oder "Verbundunternehmen" im Sinne der
EU-Definition handelt.
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| F |
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten und die maximale Zuwendung
für Unternehmen? |
| A |
Förderfähige Kosten (Personalkosten, Fremdaufträge und übrige
Kosten): bis zu 350.000 € je Antrag. Zuwendung: Sie ergibt sie sich aus
der Multiplikation der förderfähigen Kosten mit dem entsprechenden
Fördersatz (35% bis 45%), somit kann die maximale Zuwendung 122.500 €
bis 157.500 € betragen. |
| F |
Wie ist die Zuwendung im Unternehmen steuerlich zu behandeln? |
| A |
Als sogenannter „echter“ Zuschuss unterliegt die Zuwendung nicht
der Umsatzsteuer (i. S. Abschnitt 150, Ziff. 7 u. 8, UStR). Die
Zuwendung ist jedoch als außerordentlicher Ertrag bei der
Ertragsbesteuerung, durch die Einkommensteuer (Einzelunternehmer,
Personengesellschaften) oder Körperschaftsteuer (juristische Personen)
oder Gewerbeertragsteuer (Gewerbebetrieb), zu berücksichtigen.
Demgegenüber können die gesamten Aufwendungen für das Förderprojekt als
Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Da die Zuwendung bei
Unternehmen immer nur eine Anteilsfinanzierung der Projektkosten ist,
sind die Auswirkungen auf der Aufwandsseite stets größer als auf der
Ertragseite, so dass sich per Saldo auch die Bemessungsgrundlage für
die Besteuerung dementsprechend relativiert. |
| F |
Muss die de-minimis-Regelung der EU bei ZIM-SOLO beachtet
werden? |
| A |
Nein. |
Antragsverfahren
| F |
Können Projektskizzen als Möglichkeit einer ersten Einschätzung der
Fördermöglichkeit von meiner Idee und meinem Unternehmen eingereicht
werden? |
| A |
Ja. Gern können Sie Ihre Fördermöglichkeit mit einem von uns
bereitgestellten Formular
überprüfen lassen. Die Skizze sollte vier Seiten nicht überschreiten.
Häufig ist dies eine gute Basis für eine erste unverbindliche
Einschätzung. Sie können die Projektskizze per Post, Fax (030
97003-044) oder E-Mail (skizze@euronorm.de) einreichen. Eine Antwort
haben Sie in der Regel innerhalb einer Woche.
Eine Vorabprüfung kompletter Passagen oder Anlagen eines sich in
Vorbereitung befindlichen Antrages ist nicht möglich. |
| F |
Was ist beim Ausfüllen des Antrags zu beachten und wo gibt es
Hilfestellung? |
| A |
Das Antragsformular kann als elektronisch ausfüllbares pdf-Dokument
auf der ZIM-Website heruntergeladen werden. Dort finden Sie ebenfalls
Hilfestellungen zu inhaltlichen („Hinweise für die Antragstellung")
sowie zu technischen Fragen („lies-mich.pdf") beim Ausfüllen des
Antrags. Beide Hilfen sind in den jeweiligen Antragsunterlagen
(zip-Dateien), die Sie im Downloadbereich finden, enthalten.
Hinweis: Antrag nur einfach (möglichst ungebunden im DIN A4
Format)
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| F |
Wie lange dauert es vom Eingang des Förderantrags bis zu einer
Förderentscheidung? |
| A |
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu drei Monate. Die
Dauer hängt in erster Linie davon ab, ob die Antragsunterlagen
vollständig und aussagefähig sind und wie schnell und vollständig
(Richtlinie Pkt. 6.4.1 und 6.1.2) die vom Projektträger ggf.
geforderten Antragsergänzungen durch die Antragsteller nachgereicht
werden. |
| F |
In wie viel Exemplaren müssen die Antragsunterlagen eingereicht
werden? |
| A |
Der Antrag muss nur in einfacher Ausführung vorgelegt werden. |
| F |
Wann kann mit dem Projekt begonnen werden? |
| A |
Unmittelbar nach bestätigtem Antragseingang können die
Antragsteller auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen. Dazu
erhalten Sie eine Mail vom Projektträger. Sie müssen nicht warten, bis
der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Notwendige Vorarbeiten im Vorfeld
der Antragstellung sind konzeptioneller Natur und können nicht
nachträglich bezuschusst werden. |
Projektdurchführung
Zahlungsmodalitäten
| F |
Wann erfolgt die erste Auszahlung der bewilligten Zuwendung? |
| A |
Der Termin zur Vorlage der ersten Zahlungsanforderung ist im
Zuwendungsbescheid benannt. Für die Abrechnung sind die vorgegebenen
Formulare zu verwenden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt
kurzfristig. |
| F |
Kann vorab eine Abschlagszahlung beantragt werden? |
| A |
Abschlagszahlungen ohne die geforderten Abrechnungen sind nicht
möglich. Die Zuwendung wird immer nachträglich auf Anforderung,
entsprechend dem Projektverlauf und den förderfähigen Kosten der
jeweils abgerechneten Monate ausgezahlt.
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| F |
In welchem Rhythmus werden die Zuwendungen ausgezahlt? |
| A |
Entsprechend dem Abrechnungsrhythmus werden auch die Zuwendungen in
Teilbeträgen ausgezahlt. Diese Teilbeträge richten sich nach den
Kosten, die mit den Zahlungsanforderungen nachgewiesen wurden. In der
Regel sollte im Drei-Monate- Rhythmus abgerechnet werden, um den
Aufwand beim Zuwendungsempfänger und beim Projektträger so gering wie
möglich zu halten. Ein Quartalsrhythmus ist dabei nicht zwingend. Bei
Bedarf kann die Abrechnung allerdings auch auf zwei oder sogar einen
Monat verkürzt werden.
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| F |
Wie ist von Projektbeginn an sicher zu stellen, dass die
projektbezogenen Personenstunden korrekt erfasst werden? (Richtlinie,
Pkt. 5.3.1 a) |
| A |
Als Stundennachweis ist der mit dem Zuwendungsbescheid übersandte
Vordruck zu verwenden. Von den Zuwendungsempfängern selbst erstellte
Formulare oder DVgestützte Tabellen sind nur dann zulässig, wenn sie
die Angaben des Vordrucks enthalten und die vorgegebene Form weitgehend
einhalten. Der alternative Einsatz elektronischer Medien ist
zugelassen. Geeignet sind solche Medien für diesen Zweck nur, wenn eine
personal- und projektbezogene Stundenkontierung möglich ist und die
automatisiert erstellten Daten kurzfristig prüfungsgerecht lesbar
gemacht werden können. Dazu ist der automatisiert erstellte Ausdruck so
zu gestalten, dass er die auf dem Vordruck vorgegebenen Angaben enthält
und ist wie dort verlangt persönlich zu unterzeichnen. Die
Stundennachweise bzw. alternativen Datenträger verbleiben beim
Zuwendungsempfänger. Sie sind, wie alle sonst mit der Förderung
zusammenhängenden Unterlagen, fünf Jahre nach Vorlage des
Verwendungsnachweises für Prüfungen bereitzuhalten und nur dann als
Kopie einzureichen, wenn der Zuwendungsbescheid eine entsprechende
Auflage enthält oder sie vom Projektträger ausdrücklich angefordert
werden.
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| F |
Sind während der Projektlaufzeit Personaländerungen möglich? |
| A |
Personelle Änderungen im Projektteam sind möglich, d.h.
ausgeschiedene Projektmitarbeiter können ersetzt, an Stelle von N.N.-
Personal können Projektmitarbeiter namentlich bestimmt oder
zusätzliches Personal kann zur Verstärkung des Projektteams eingesetzt
werden. Zusammen mit einer Begründung für derartige Veränderungen sind
auch die personenbezogenen Angaben für das Projektteam zu
aktualisieren. Dazu genügt es, für die hinzu gekommenen
Projektmitarbeiter, eine Anlage 6.1 des Antragsformulars mit den dort
geforderten Angaben vorzulegen. Für zusätzliche Projektmitarbeiter sind
zudem die Arbeitspakete zu benennen, in denen sie eingesetzt werden
sollen. Ein Mitarbeiter, der einen bisherigen Projektmitarbeiter
ersetzt, eine N.N.- Stelle besetzt oder im Projektteam zusätzlich
eingesetzt wird, ist mit seinem personenbezogenen Stundensatz
förderfähig.
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| F |
Wie viel Personenmonate können pro Jahr abgerechnet werden? |
| A |
Pro Jahr können bis zu 10,5 Personenmonate (PM) für einen in
Vollzeit beschäftigten Projektmitarbeiter abgerechnet werden. (Bei der
Antragstellung sind jahresübliche Fehlzeiten wie Urlaub,
Wochenfeiertage und Krankheit zu berücksichtigen. Deshalb sind für
einen in Vollzeit beschäftigten Projektmitarbeiter maximal 10,5 PM
planbar.) Bei der Abrechnung zählen die tatsächlich geleisteten
Projektarbeitsstunden. Damit werden die tatsächlichen Ausfallzeiten
berücksichtigt und ggf. ein früherer Projektabschluss
unterstützt.
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| F |
Wie viel Exemplare der Zwischen- und Abschlussberichte müssen
vorgelegt werden? |
| A |
Jeweils nur ein Exemplar in ungebundener Form.
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Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für
KMU
| F |
Was ist unter innovationsunterstützenden Dienst- und
Beratungsleistungen zu verstehen. |
| A |
In ZIM können innovationsunterstützende Dienst- und
Beratungsleistungen für KMU gefördert werden, die von externen Dritten
erbracht werden und die der wirtschaftlichen Verwertung der im
geförderten FuE-Projekt erzielten Ergebnisse dienen.
Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt DL.
Beispiele für weitere Dienst- und Beratungsleistungen finden Sie im Downloadbereich auf der ZIM-Website
http://www.zim-bmwi.de.
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| F |
Wann kann der Zuschuss für diese Dienstleistungen beantragt
werden? |
| A |
Anträge auf Förderung von Dienstleistungen können parallel zur
Beantragung, während der Laufzeit oder bis sechs Monate nach Abschluss
eines FuE-Projekts gestellt werden. Fördervoraussetzung ist, dass für
das FuE-Projekt in ZIM eine Zuwendung bewilligt wurde. Die Erteilung
der Aufträge für die Dienstleistungen ist nach bestätigtem
Antragseingang beim Projektträger auf eigenes Risiko zulässig.
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| F |
Wie hoch ist die Förderquote der IDL? |
| A |
Die Förderquote beträgt immer 50% der Kosten, unabhängig von der
Förderquote des ursprünglichen FuE-Projektes.
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Projektabschluss
| F |
Was passiert mit der Förderung, wenn ein Projekt während der
bewilligten Projektlaufzeit abgebrochen werden muss? |
| A |
Die bis zum Abbruch entstanden Kosten können abgerechnet werden,
soweit der Verwendungsnachweis erbracht wird.
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| F |
Darf der Zuwendungsgeber die Ergebnisse des Förderprojekts
veröffentlichen? |
| A |
Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über die Projekte folgende
Angaben bekannt zu geben: Thema des Projekts, Zuwendungsempfänger,
Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung. Darüber
hinaus können Informationen über das Projekt nur in Abstimmung mit dem
Zuwendungsempfänger publiziert werden (z. B. auf der Website, in
Zeitschriften u.ä.).
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| F |
Worauf muss der Zuwendungsempfänger achten, wenn er
Projektergebnisse publizieren möchte? |
| A |
Bei projektbezogenen Außendarstellungen (z. B. Broschüren, Websites,
Plakate) ist diese Formulierung zu verwenden: „Gefördert vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines
Beschlusses des Deutschen Bundestages“. Das ZIM-Logo kann in
Zusammenhang mit der Projektförderung verwendet werden. Es ist im
Downloadbereich der ZIM-Website (www.zim-bmwi.de) verfügbar. Das
BMWi-Logo darf nicht ohne Zustimmung des BMWi verwendet werden.
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Prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeit im ZIM:
- Ist Ihr Unternehmen ein KMU?
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Kann Ihr Projekt in ZIM gefördert werden?
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Nutzen Sie die ZIM-Förderung von Dienst- und Beratungsleistungen zur Markteinführung Ihrer FuE-Ergebnisse » Infoblatt (pdf)
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