KMU Schnelltest
Prüfschema für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere
Unternehmen* aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in
Deutschland, weniger als 250 Mitarbeitern und max. 50 Mio. €
Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanz
*Vollständige KMU-Definition: Amtsblatt der EU Nr. L 124 v.
20.5.2003
Die Anzahl der Mitarbeiter des Antragstellers ist kleiner als 250?
| ja | nein |

